Andreas Pauli ist seit 1994 als Rechtsanwalt zugelassen.
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  Letzte Aktualisierung: 13. April 2022

Allgemeine Mandatsbedingungen

Stand: 25.05.2018

§ 1 Geltungsbereich der Mandatsbedingungen

  1. Die Mandatsbedingungen gelten für alle Verträge, deren Gegenstand die Erteilung von Rat und Auskünften durch Rechtsanwalt Andreas Pauli, Skladanowskystr. 4, 13156 Berlin (im Folgenden: „der Rechtsanwalt“), an den Mandanten [1] einschließlich Geschäftsbesorgung und Prozessführung ist.
  2. Die Mandatsbedingungen gelten, sofern der Mandant Unternehmer ist, auch für alle künftigen Rechtsbeziehungen. Geschäftsbedingungen der Mandanten finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§ 2 Mandatsverhältnis, Auftragsinhalt

  1. Das Mandatsverhältnis kommt dadurch zustande, dass der Rechtsanwalt dem Mandanten die Annahme des erteilten Auftrages bestätigt. Die Ausführung des erteilten Auftrages durch den Rechtsanwalt steht dabei der ausdrücklichen Bestätigung des Auftrages gleich.
  2. Der Umfang des Mandatsverhältnisses wird durch den konkreten Auftrag des Mandanten begrenzt. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Der Rechtsanwalt ist zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen nur verpflichtet, wenn er einen darauf gerichteten schriftlichen Auftrag erhalten und angenommen hat.
  4. Der Rechtsanwalt gewährleistet die Beachtung der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) sowie der Berufsordnung (BORA) und der sonstigen gesetzlichen Regelungen, insbesondere die Vorgaben durch die EU-DSGVO.

§ 3 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

1. Widerrufsrecht:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Der Widerruf ist zu richten an:

Anschrift Telekommunikation
Rechtsanwaltskanzlei
Andreas Pauli
Skladanowskystr. 4
13156 Berlin
Telefax: +49 (30) 477 50 288

2. Widerrufsfolgen:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei mir eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie mir einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie mir von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

§ 4 Haftung, Haftungsbeschränkung

  1. Der Rechtsanwalt haftet dem Mandanten für die von ihm bzw. seinen Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund.
  2. Die Haftung des Rechtsanwalts aus dem Mandatsverhältnis auf Ersatz eines durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schadens wird hiermit auf 250.000 Euro beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadenverursachung, ferner nicht für die Haftung für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person.
  3. Der Rechtsanwalt hat keine über die gesetzliche Mindestversicherung hinausgehende Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Auf Verlangen und auf Kosten des Mandanten kann im Einzelfall eine weitergehende Zusatzversicherung abgeschlossen werden.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Mandanten

Der Mandant unterrichtet den Rechtsanwalt vollständig und umfassend über die ihm bekannten Sachverhalte, deren Kenntnis für die Sachbearbeitung durch den Rechtsanwalt unerlässlich ist.

§ 6 Gebühren, Aufrechnung

  1. Die Vergütung des Rechtsanwalts richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), sofern nicht im Einzelfall eine abweichende schriftliche Vereinbarung (Beratungsvertrag, Vergütungsvereinbarung) getroffen wird.
  2. Wird nach dem RVG abgerechnet, richtet sich die Abrechnung grundsätzlich nach dem Gegenstandswert des Mandats.
  3. Der Rechtsanwalt darf angemessener Vorschuss für die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen (§ 9 RVG) verlangen.
  4. Die Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer wegen Erteilung der Kostendeckungszusage löst eine gesonderte Gebühr gem. § 2 RVG aus.
  5. Alle Honorarforderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar. Zahlungsanweisungen sowie Schecks und Wechsel werden nur unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen und gelten nur dann als Erfüllung des Zahlungsanspruches, wenn der Betrag eingelöst wird und dem Rechtsanwalt uneingeschränkt zur Verfügung steht.
  6. Bei Streitigkeiten vor den Arbeitsgerichten erster Instanz hat der Mandant auch im Obsiegensfall keinen Anspruch auf Erstattung der Gebühren des Rechtsanwalts sowie auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis durch den Gegner (vgl. § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG).
  7. Eine Aufrechnung gegen Forderungen (Gebühren und Auslagen) des Rechtsanwalts durch den Mandanten ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 7 Sicherungsabtretung, Verrechnung mit offenen Ansprüchen

  1. Der Mandant tritt alle ihm aus dem Mandatsverhältnis entstehenden Kostenerstattungsansprüche sicherungshalber an den Rechtsanwalt ab mit der Ermächtigung, dem Zahlungspflichtigen die Abtretung im Namen des Mandanten mitzuteilen. Der Rechtsanwalt wird den Erstattungsanspruch nicht einziehen, solange der Mandant seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.
  2. Der Rechtsanwalt darf eingehende Erstattungsbeträge und sonstige dem Mandanten zustehende Zahlbeträge, die bei ihm eingehen, mit offenen Honorarbeträgen oder noch abzurechnenden Leistungen zu verrechnen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

§ 8 Schweigepflicht, Datenschutz

  1. Der Rechtsanwalt ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Mandanten, die ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte darf nur mit Einwilligung des Mandanten erfolgen.
  2. Der Rechtsanwalt ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten des Mandanten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Es gelten insoweit die Hinweise zur Datenverabeitung!
  3. Der Rechtsanwalt weist darauf hin, dass die schnelle und unkomplizierte Kommunikation über Telefax und E-Mail mit einem Verlust an Vertraulichkeit und Sicherheit verbunden ist.

§ 9 Sonstiges

  1. Der Mandant darf Rechte aus dem Mandatsverhältnis nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Rechtsanwalts abtreten.
  2. Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Gerichtsstand ist Berlin, sofern der Mandant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Rechtsanwalt ist dabei berechtigt, den Mandanten auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
[1]
Im Folgenden wie auf den Seiten des gesamten Internetauftritts wird aus Vereinfachungsgründen und zur besseren Lesbar- und Verständlichkeit die männliche Form genannt. Die weibliche Form ist selbstverständlich ebenso gemeint.

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