Andreas Pauli ist seit 1994 als Rechtsanwalt zugelassen.
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  Letzte Aktualisierung: 14. April 2022

Vollmachten

Jedes Mandatsverhältnis wird durch zivilrechtlichen Vertrag begründet. Eine Vollmachtsurkunde ist dazu zwar nicht vorgeschrieben, jedoch meist sinnvoller Nachweis dieser Tatsache. Insbesondere gegenüber der Polizei beschleunigt sich die Bearbeitung enorm.

  • Laden Sie eines der drei nachfolgenden Vollmachtsformulare herunter bzw. drucken Sie es sofort aus dem Browser heraus.
  • Keine Angst: Die „Vorbelegungen“ verschwinden dabei.
  • Dann noch ausfüllen (zB In Sachen: Rotlichverstoß, Geschw.-überschreitung oder Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) und
  • mir schnellstmöglich zusenden (bevorzugt per )!

Folgende Vollmachten stehen zum Download für Sie bereit:

  1. Zur (außer- und gerichtlichen) Vertretung in zivilrechtlichen Angelegenheiten [z.B. Unfallregulierung] wird überwiegend die allgemeine Vollmacht verwendet.
  2. In familienrechtlichen Angelegenheiten (z.B. Unterhalt und Scheidung) wird eine besondere Vollmacht benötigt.
  3. In anderen Verfahren verlangen die Behörden die Vorlage einer Vollmachtsurkunde, anderenfalls erfolgt keine Akteneinsicht, so z. B. in Straf- oder OWi-Verfahren.



Widerruf

Hier geht es zur Widerrufsbelehrung bzw. zum Download des Muster-Widerrufsformulars


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