Vollmachten
Jedes Mandatsverhältnis wird durch zivilrechtlichen Vertrag begründet. Eine Vollmachtsurkunde ist dazu zwar nicht vorgeschrieben, jedoch meist sinnvoller Nachweis dieser Tatsache. Insbesondere gegenüber der Polizei beschleunigt sich die Bearbeitung enorm.
- Laden Sie eines der drei nachfolgenden Vollmachtsformulare herunter bzw. drucken Sie es sofort aus dem Browser heraus.
- Keine Angst: Die „Vorbelegungen“ verschwinden dabei.
- Dann noch ausfüllen (zB In Sachen: Rotlichverstoß, Geschw.-überschreitung oder Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) und
- mir schnellstmöglich zusenden (bevorzugt per E-Mail )!
Folgende Vollmachten stehen zum Download für Sie bereit:
- Zur (außer- und gerichtlichen) Vertretung in zivilrechtlichen Angelegenheiten [z.B. Unfallregulierung] wird überwiegend die allgemeine Vollmacht verwendet.
- In familienrechtlichen Angelegenheiten (z.B. Unterhalt und Scheidung) wird eine besondere Vollmacht benötigt.
- In anderen Verfahren verlangen die Behörden die Vorlage einer Vollmachtsurkunde, anderenfalls erfolgt keine Akteneinsicht, so z. B. in Straf- oder OWi-Verfahren.
Widerruf
Hier geht es zur Widerrufsbelehrung bzw. zum Download des Muster-Widerrufsformulars