Andreas Pauli ist seit 1994 als Rechtsanwalt zugelassen.
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  Letzte Aktualisierung: 22. Dezember 2021

Andreas Pauli

Ausbildung

1985 - 1989 Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin
1989 - 1990 Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin
1990 - 1993 Referendar im Kammergerichtsbezirk (Amtsgericht Charlottenburg, Staatsanwaltschaft Berlin, AG Tiergarten, Versorgungsausgleichsamt, RAuN Deus-von Homeyer u. a.)
1993 Zweites Juristisches Staatsexamen
Befähigung zum deutschen Richteramt (§ 5 DRiG)

Berufliche Tätigkeit

1994 Juristischer Mitarbeiter in der Senatsverwaltung für Finanzen (Fach- und Rechtsaufsicht des Landesamtes und der Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen)
1994 Zulassung1 als Rechtsanwalt beim Landgericht Berlin
1995 - 1997 Im Rahmen eines Projektes des BMJ Berater des Vermögensamtes in Wolgast
1997 Gründung der Rechtsanwaltskanzlei
2000 Zulassung als Rechtsanwalt beim Kammergericht
seither ständige Fort- und Weiterbildung auf höchstem Niveau zur Erhaltung und Förderung der fachlichen Kompetenz und Qualität

Tätigkeitsschwerpunkte und Beratungsfelder

finden Sie unter Beratung

[1]
Seit 01.06.2007 ist die fünfjährige Wartefrist und Zulassung für die Postulationsfähigkeit vor dem Oberlandesgericht (in Berlin: dem Kammergericht) wegen Gesetzesänderung entfallen. Nunmehr darf jeder Anwalt unmittelbar nach seiner Zulassung bei allen Oberlandesgerichten wie auch sämtlichen Amts- und Landgerichten auftreten.
Das Landgericht Aschaffenburg hat deshalb mit Urteil vom 30.10.2008 - 1 HK O 159/08 festgestellt:
"1. Bei dem Hinweis 'Vertretungsbefugt bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten' handelt es sich um eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten, die beim Rechtssuchenden zu der fehlerhaften Vorstellung führen könnte, dass die diesen Hinweis verwendenden RAe mit weitergenden Rechten ausgestattet sind als andere RAe."

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