Andreas Pauli ist seit 1994 als Rechtsanwalt zugelassen.
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  Letzte Aktualisierung: 13. März 2019

Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen
(Gewaltschutzgesetz - GewSchG)

vom 11. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3513)

Ziel ...

... ist die Verbesserung des vorbeugenden zivilrechtlichen Schutzes vor wiederholten Gewalttaten, Nachstellungen, unzumutbaren Belästigungen sowie häuslicher Gewalt für erwachsene Opfer.

Zwei Instrumente ...

... dienen diesem Ziel:

  1. Zum einen sind es Schutzanordnungen gem. § 1 GewSchG wie z.B.
    • Näherungs-,
    • Kontakt- und
    • Belästigungsverbote.
  2. Zum anderen schafft § 2 GewSchG einen allgemeinen Anspruch auf Wohnungsüberlassung.

Bei Zuwiderhandlung droht Freiheitsstrafe.

Sollten Sie sich bereits mit der Polizei in Verbindung gesetzt haben, benötige ich zur Akteneinsicht die Vorgangsnummer und die aufnehmende Dienststelle.


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