Andreas Pauli ist seit 1994 als Rechtsanwalt zugelassen.
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  Letzte Aktualisierung: 19. Oktober 2021

Unterhaltsfragen

Zunächst ist zu klären, ob es sich um Unterhaltsansprüche handelt, die

  • durch Verwandschaft (z.B. Kindesunterhalt) oder
  • durch die Ehe begründete (z.B. Trennnungsunterhalt) sind oder
  • solche der Mutter oder des Vaters aus Anlass der Geburt.

Danach ist stets zu prüfen, ob der Berechtigte auch bedürftig ist. In einem weiteren Schritt wird die Unterhaltshöhe berechnet. Ob in dieser Höhe dann auch gezaht werden muss, hängt neben Einzelfragen entscheidend von der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten ab.

Viele Fragen, die im konkreten Einzelfall oft erhebliche Probleme mit sich bringen.

Unterhaltsreform

Am 01.01.2008 ist die Reform des Unterhaltsrechts in Kraft getreten. Neben der Stärkung der Rechte von Minderjährigen und ihnen Gleichgestellten - beispielsweise durch Änderung der Rangfolgen - wurde die Eigenverantwortung nach der Ehe verschärft. Außerdem hat eine Vereinfachung des Unterhaltsrechts stattgefunden, die dem Gebot der Normenklarheit entspricht und die Akzeptanz bei den Beteiligten erhöhen wird.

Die von den Familiensenaten der Oberlandesgerichte herausgegebene Tabelle 2021 dient bundesweit als Orientierung bei der Festlegung von Kindesunterhalt. Sie ist mit allen Oberlandesgerichten des Bundesgebietes abgestimmt.

Drucksache 19/24274 vom 13.11.2020

Auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP– Drucksache 19/23854 – antwortete die Bundesregierung u.a.: "Zu den ... umfangreichen Vorarbeiten für Strukturreformen im Kindesunterhaltsrecht, im Abstammungsrecht und bei der elterlichen Sorge und des Umgangsrecht und den dazu veröffentlichten Arbeitsergebnissen haben zum Teil positive, zum Teil aber auch sehr kritische Stellungnahmen das BMJV erreicht. Darauf aufbauend wird weiter an einer umfassenden Reform gearbei-tet. Diese erfordert die Neustrukturierung wesentlicher Teile der familienrecht-lichen Vorschriften und ist deshalb nicht kurzfristig umsetzbar."

Es geht darum, dass die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht bereits 2019 eine umfassende Reform des Familienrechts, insbesondere auch des Kindesunterhaltsrechts für die nunmehr letzte Legislaturperiode angekündigt hatte. Ziel war es, auch Väter, die große Betreuungsanteile bei der Betreuung ihrer Kinder nach Trennung oder Scheidung übernehmen und derzeit dennoch zur Zahlung des unverminderten Barunterhalts verpflichtet sind, zu entlasten.


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