Die Angabe des genauen Fahrzeugtyps ist für die Regulierung von Bedeutung. Sie dient nicht nur der weiteren (neben dem Kennzeichen) Identifizierung des Fahrzeuges, sondern wird beispielsweise zur Berechnung des Nutzungsausfallschaden während der Reparatur benötigt.
Es dient u.a. der Berechnung des Restwertes bzw. des Wiederbeschaffungswertes für den Fall des wirtschaftlichen Totalschadens. Das Datum der Erstzulassung finden Sie in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I [früher dem Fahrzeugschein] im Feld B auf Seite 2. Haben Sie Ihre Fahrzeugpapiere momentan nicht zur Hand, so können wir diese Angabe ggf. später präzisieren. Sollte ohnehin ein Gutachten erstellt werden, so wird der Sachverständige dieses Datum mitteilen. |
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Diese Angabe ist notwendig, wenn (m)ein Sachverständiger das Fahrzeug begutachten muss.
In jedem Fall sollten Sie vor der anwaltlichen Beratung keine Reparaturaufträge erteilen und schon gar nicht irgendwelche Abtretungen erklären. Die Werkstätten sind oftmals sehr "zuvorkommend"; später haben Sie eventuell - z.B. wenn doch eine Mithaftung besteht - das Nachsehen.