Andreas Pauli ist seit 1994 als Rechtsanwalt zugelassen.
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  Letzte Aktualisierung: 27. Oktober 2019

Prozesskostenhilfe (PKH)

Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.

§ 114 ZPO

Beachten Sie bitte, dass

  • die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sorgfältig auszufüllen und auch sämtliche Belege bei Antragstellung vorzulegen sind.
  • Prozesskostenhilfe nur mit Wirkung für die Zukunft ab Antragstellung bewilligt werden kann! Einige Gerichte gehen von einer ordnungsgemäßen Antragstellung aber erst dann aus, wenn dem Prozesskostenhilfeformular sämtliche Belege vollständig beigefügt sind.
  • selbst die Bewilligung ratenfreier Prozesskostenhilfe für Sie nicht die dauerhafte Befreiung von Gerichtskosten und Anwaltsgebühren in dem jeweiligen Verfahren zur Folge haben muss. Denn das Gericht kann innerhalb von vier Jahren nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens immer wieder bei dem Mandanten nachfragen und sich nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen erkundigen. Haben sich diese dann so gebessert, dass er den Betrag in Raten oder in einer Summe zahlen kann, kann die Staatskasse innerhalb von vier Jahren nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens Ratenzahlungen oder eine Erstattung des bewilligten und ausgeglichenen Betrages in einer Summe anordnen.
  • dass bereits die anwaltliche Vertretung im sog. Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren Gebühren und Auslagen auslöst, die nicht aus der Staatskasse gezahlt werden, wenn Ihnen keine Prozesskostenhilfe bewilligt wird. In diesem Fall müssten Sie also die Kosten meiner Tätigkeit nach den vollen Wahlanwaltsgebühren zahlen, die sich nach dem Gegenstandswert des Rechtsstreits berechnen.
  • dass die Bewilligung von Prozesskostenhilfe gem. § 123 ZPO keine Auswirkungen auf Ihre Verpflichtung hat, in dem Fall, dass Sie den Prozess verlieren, die dem Gegner entstandenen Prozesskosten zu erstatten.

Formular Download

Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (PDF, 113 KiB)

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