Kostenanfrage
Wer fragt an?
Ermittlung des Gegenstandswertes
Beispiele für Gegenstandswerte
- Arbeitsrecht:
- Vierteljahresverdienst brutto
- Forderung:
- Höhe der Forderung
- Mietrecht:
- Nettokaltmiete (ohne Nebenkosten)
- Scheidung:
- 3-faches Nettoeinkommen beider Ehegatten + Folgesachen
- Vertragsrecht:
- monatliche Zahlung (z.B. Versicherungsprämien, Miete, etc.)
Um Ihnen vor der kostenpflichtigen Mandatserteilung die Rechtsanwaltskosten mitteilen zu können,
muss zunächst der Gegenstandswert der Rechtsfrage ermittelt werden. Damit soll erreicht werden, dass die Rechtsanwaltskosten im angemessenen Verhältnis zu Ihrem Anliegen stehen.
An das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ist jeder Rechtsanwalt gebunden.
EUR
Können Sie keinen Gegenstandswert ermitteln, so überspringen Sie bitte dieses Feld! Gegebenenfalls frage ich zurück.
Die eigentliche Fall- bzw. Problemschilderung
Hier haben Sie nun die Möglichkeit, Ihre Fragen zu formulieren / Ihr Problem zu schildern:
Mit dem Absenden ensteht noch kein Mandatsverhältnis. Es entstehen daher auch noch keine Kosten!
Allerdings stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten hiermit zu. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit der DSGVO und dem BDSG.