Andreas Pauli ist seit 1994 als Rechtsanwalt zugelassen.
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  Letzte Aktualisierung: 13. März 2019

Erstberatung

Nach einem Verkehrsunfall, bei Fragen zum Mietrecht oder bei Bedarf an Informationen zum Ablauf einer Scheidung (Beispiele) wollen Sie sich vielleicht nur informieren, ob anwaltliche Hilfe überhaupt sinnvoll ist. Oder Sie wollen sich ohne die Absicht weiterer juristischer Schritte die Rechtslage zu einem Problem erläutern lassen.

Kein Problem!

Dazu muss aber der Sachverhalt erfragt, eine rechtliche Bewertung vorgenommen und diese mit dem Auftraggeber besprochen werden. Es handelt sich um eine Beratung. Auch diese Leistung eines Anwalts muss natürlich vergütet werden.

Das Gesetz definiert sie (die Beratung) als mündlichen oder schriftlichen Rat oder Auskunft.

Wenn keine Vereinbarung getroffen wurde und der Auftraggeber Verbraucher ist, beträgt die Gebühr höchstens 250 € zzgl. Umsatzsteuer, für ein erstes Gespräch (Erstberatung) höchstens 190 € zzgl. Umsatzsteuer.

§ 34 RVG in der Fassung seit 01.07.2006

Bei einer Erstberatung beschränkt sich die Tätigkeit des Anwaltes ausschließlich auf ein Beratungsgespräch oder eine einfache Auskunft. Derartige Gespräche oder Auskünfte können auch telefonisch erfolgen.

Um der gesetzlichen Vorgabe nachzukommen, sollten wir gleich zu Beginn des Mandates über den Umfang Ihrer Wünsche und meiner Arbeit reden und anschließend die Gebühren vereinbaren.


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