Andreas Pauli ist seit 1994 als Rechtsanwalt zugelassen.
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  Letzte Aktualisierung: 13. März 2019

Gerichtliche Vertretung

Bei der gerichtlichen Vertretung fallen neben den Gebühren für den Rechtsanwalt Gerichtskosten an!

Diese errechnen sich nach dem sog. Gegenstandswert (auch Streitwert genannt). Die nachfolgende Tabelle gibt an, wie hoch eine Gebühr bei dem jeweiligen Streitwert ist.

So erhebt beispielsweise das Gericht in Zivilsachen für den Fall, dass Sie von Ihrem Gegner Zahlung in Höhe von 2.800 € fordern (Zahlungsklage zum Streitwert bis 3.000) grundsützlich drei Gebühren á 89 €, d. h. 267 €. Wieviel Gebühren tatsächlich anfallen, muss jeweils geprüft werden und lässt sich tabellarisch kaum darstellen. Die Gebührenhöhe (hier: 89 €) hingegen ergibt sich stets aus der Tabelle.

Streitwert
bis ... EURO
Gebühr Streitwert
bis ... EURO
Gebühr Streitwert
bis ... EURO
Gebühr
300
25
10.000
196
140.000
1.056
600
35
13.000
219
155.000
1.156
900
45
16.000
242
170.000
1.256
1.200
55
19.000
265
185.000
1.356
1.500
65
22.000
288
200.000
1.456
2.000
73
25.000
311
230.000
1.606
2.500
81
30.000
340
260.000
1.756
3.000
89
35.000
369
290.000
1.906
3.500
97
40.000
398
320.000
2.056
4.000
105
45.000
427
350.000
2.206
4.500
113
50.000
456
380.000
2.356
5.000
121
65.000
556
410.000
2.506
6.000
136
80.000
656
440.000
2.656
7.000
151
95.000
756
470.000
2.806
8.000
166
110.000
856
500.000
2.956
9.000
181
125.000
956

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2004, 775


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